- Europäisches Patentübereinkommen
- Erster Teil: Allgemeine und institutionelle Vorschriften
- Zweiter Teil: Materielles Patentrecht
- Dritter Teil: Die Europäische Patentanmeldung
- Kapitel I: Einreichung und Erfordernisse der europäischen Patentanmeldung
Art 80 EPÜ
Anmeldetag
Der Anmeldetag einer europäischen Patentanmeldung ist der Tag, an dem die in der Ausführungsordnung festgelegten Erfordernisse erfüllt sind.